 Allgemeinen Geschäftsbedingungen der monasan GmbH1. Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (1) Die AGB sind Gegenstand aller Angebote, Aufträge und sonstigen Verträge mit Unternehmern (Besteller), welche monasan zu einer Warenlieferung oder vergleichbaren Leistung verpflichten. Die AGB gelten auch für künftige Geschäfte, insbesondere auch dann, wenn sie nachträglich telefonisch, schriftlich oder per Telefax abgeschlossen werden. (2) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers werden nicht Gegenstand des Vertrages, auch wenn monasan diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Vielmehr richtet sich der Vertragsinhalt ausschließlich nach den AGB. (3) Gegenüber Verbrauchern i.S.d. § 13 BGB finden die AGB keine Anwendung. 2. Verbindlichkeiten/Zahlungsverzug (1) monasan ist berechtigt, sämtliche Zahlungen des Bestellers auf andere Verbindlichkeiten zu verrechnen, auch wenn seitens des Kunden ein bestimmter Zahlungszweck angegeben wird. (2) Bei Zahlungsverzug wird dem Besteller eine pauschale Mahngebühr in Höhe von Euro 20,-- berechnet. monasan ist berechtigt, im Falle des Zahlungsverzugs des Bestellers Verzugszinsen von 8 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz zu verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens behält sich monasan vor. 3. Eigentumsvorbehalt (1) monasan behält sich das Eigentum an der Ware bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung (dem bestehenden Kontokorrentverhältnis) mit dem Besteller vor; der Vorbehalt bezieht sich auf den anerkannten Saldo und die gelieferten Waren. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist monasan berechtigt, die Ware zurückzunehmen. In der Rücknahme der Ware durch monasan liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, monsasan hätte diesen ausdrücklich schriftlich erklärt. (2) Vor vollständiger Bezahlung darf der Besteller ohne Zustimmung von monasan die Waren weder verpfänden noch an Dritte übereignen bzw. diesen den Besitz daran verschaffen. 4. Lieferung (1) Die Einhaltung der vereinbarten Lieferzeit setzt die Abklärung aller Ausführungseinzelheiten voraus. monasan ist selbstverständlich bestrebt, die vereinbarte Lieferfrist pünktlich einzuhalten. (2) Die Lieferung der Waren erfolgt grundsätzlich ab Werk. Soweit vom Besteller gewünscht, wird monasan die Lieferung für den Transport auf Kosten des Bestellers versichern. (3) Die Lieferfristen beginnen erst dann zu laufen, wenn monasan die für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Unterlagen vorliegen und/oder der Besteller seine sonstigen vertraglichen Verpflichtungen, auch aus anderen Aufträgen, ordnungsgemäß erfüllt hat. Die Einrede der Nichterfüllung bleibt hiervon unberührt. monasan ist zu vorzeitiger Lieferung, abweichend vom vereinbarten Liefertermin, berechtigt. Dabei ist der Besteller zur Abnahme der Ware auch vor dem vereinbarten Liefertermin verpflichtet. (4) monasan ist berechtigt Teilleistungen zu erbringen, welche der Besteller abnehmen und unabhängig von der Gesamtlieferung bezahlen muss. (5) Hält monasan eine vertragliche Lieferfrist schuldhaft nicht ein, steht es dem Besteller frei, nach angemessener Fristsetzung, die in der Regel sechs Wochen beträgt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Besteller kann von monasan Ersatz seines Verzugsschadens beschränkt auf 5 % des Kaufpreises der Waren verlangen, welche Gegenstand der verspäteten Lieferung sind. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind nach Maßgabe der Bestimmungen gemäß Ziffer 6 ausgeschlossen. (6) Zur Rücknahme bereits ausgelieferter, mangelfreier Waren ist monasan nicht verpflichtet. Falls kulanterweise im Einzelfall eine Rücknahme erfolgt, ist der Besteller verpflichtet eine Bearbeitungsgebühr von 10 % der Rechnungssumme an monasan zu bezahlen. 5. Mängel und Gewährleistung (1) monasan haftet ausschließlich dafür, dass die Ware nach Maßgabe der Vereinbarung bei Gefahrübergang mangelfrei ist. Dies gilt auch für Teilleistungen. (2) monasan übernimmt keine Garantie für Beschaffenheit, Haltbarkeit, Funktionsfähigkeit und Eignung. Mündlich abgegebene Garantieerklärungen oder entsprechende Angaben in Vorgesprächen oder Werbeprospekten sind für monasan nur verbindlich, soweit diese von monasan schriftlich bestätigt werden. (3) Voraussetzung von Mängelansprüchen des Bestellers ist, dass dieser seinen Obliegenheiten nach § 377 HGB ordnungsgemäß nachgekommen ist. (4) Mängelansprüche verjähren, vorbehaltlich einer anderen Vereinbarung, in zwölf Monaten. 6. Haftungsbeschränkungen (1) monasan gegenüber können Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche ausschließlich unter der Voraussetzung geltend gemacht werden, dass den Organen, leitenden Angestellten oder Erfüllungs-/Verrichtungsgehilfen von monasan Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit angelastet werden kann und/oder Leben, Körper oder Gesundheit beeinträchtigt wird. (2) Im Falle der Inanspruchnahme von monasan wegen der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, kann nur Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens verlangt werden, es sei denn monasan würde nach vorstehender Ziffer 6 (1) haften. (3) Die gesetzlichen Regelungen zur Beweislast, zur Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie zur Beschaffenheitsgarantiehaftung bleiben von den Regelungen gemäß Ziffer 6 (1) und Ziffer 6 (2) unberührt. 7. Informationspflichten Der Besteller hat monasan unverzüglich von jeder ihm bekannt gewordenen Schädigung durch eine von monasan gelieferte Ware zu informieren, insbesondere wenn Dritte Produkthaftungsansprüche anmelden oder der Besteller zur Bekanntgabe seines Lieferanten aufgefordert wird, sonst von einem Produktfehler der Waren von monasan Kenntnis erhält oder selbst geschädigt wird. Kosten, die monasan aufgrund einer nicht unverzüglichen Bekanntgabe entstehen, hat der Besteller monasan zu ersetzen. 8. Bestätigung durch Geschäftsführung Alle Geschäftsabschlüsse mit einem Gesamtauftragswert (auch bei wiederkehrenden Leistungen) von über Euro 10.000,-- bedürfen der schriftlichen Genehmigung durch einen Geschäftsführer von monasan. 9. Datenverarbeitung Der Besteller erteilt seine ausdrückliche Zustimmung, dass seine personenbezogenen Daten, insbesondere Name, Anschrift und Geburtsdatum, die im Rahmen dieser Geschäftsbeziehung bekannt sind oder künftig bekannt werden, für Zwecke der Kundenbetreuung und für Zwecke der unternehmensbezogenen Werbung verarbeitet werden können. Der Besteller kann seine Zustimmung zur Datenübertragung jederzeit schriftlich widerrufen. Dieser Widerruf hat keine Auswirkung auf das Grundgeschäft. 10. Vertragsabschluss (1) Die Angebote von monasan sind freibleibend und unverbindlich. Die vom Besteller unterzeichnete Bestellung ist ein bindendes Angebot. monasan ist berechtigt, dieses Angebot, an welches der Besteller so lange gebunden bleibt, innerhalb von acht Tagen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch Zusendung der bestellten Ware an den Besteller anzunehmen. (2) monasan behält sich Änderungen in Aufmachung, Textierung und unwesentliche Änderungen der Zusammensetzung der Waren auch nach Vertragsschluss vor. 11. Lohnfertigung (1) Der Besteller verpflichtet sich Material- oder Verpackungsbeistellungen auf eigene Kosten und eigene Gefahr mit einem angemessenen Mengenzuschlag von 5 % in mangelfreier Beschaffenheit rechtzeitig an monasan oder einen von monasan zu benennenden Dritten zu liefern. (2) Neue Rezepturen werden von monasan testverkapselt. Die sich daraus ergebenden Produktentwicklungskosten werden, sofern nicht eine anders lautende schriftliche Vereinbarung vorliegt, vom Besteller getragen. Ist monasan im Rahmen der Lohnfertigung auch damit beauftragt, die Etiketten des Produktes anzufertigen, geschieht dies nach Entnahme einer entsprechenden Probeanzahl, um die genaue Zusammensetzung des Produktes festzustellen bzw. abzugleichen. (3) monasan übernimmt keine Haftung für die Übereinstimmung der Angaben auf den vom Besteller beigegebenen Etiketten mit den tatsächlichen Inhalten des Fertigproduktes. Gleichfalls haftet der Besteller und nicht monasan für Beschaffenheit, Haltbarkeit, Funktionsfähigkeit und Eignung monasan beigestellter Rohstoffe. 12. Produktkalkulation Die Produktkalkulation von monasan basiert auf den vorgegebenen Mengenangaben. Abweichungen zum tatsächlichen Füllgewicht sind aufgrund der unterschiedlichen spezifischen Gewichte und Dichten der Inhaltsstoffe möglich, wobei Schwankungen von +/- 7% bei unserer Preisstellung unberücksichtigt bleiben. Höhere Abweichungen werden entsprechend nachkalkuliert. 13. Schutzrechte/Rechtsmängel/In-Verkehr-Bringung (1) Hat monasan nach Vorgabe des Bestellers zu liefern, haftet der Besteller dafür, dass die vereinbarten Lieferungen/Leistungen frei von Schutzrechten Dritter sind. Der Besteller stellt monasan von allen entsprechenden Ansprüchen Dritter frei. (2) Für die Rechtsmängelhaftung gelten im übrigen die Regelungen unter Ziffer 5 entsprechend. (3) Der Besteller ist dafür verantwortlich, dass die Waren unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften in den Verkehr gebracht werden. monasan übernimmt bei Lohnfertigung keine Haftung für die Verkehrsfähigkeit des Fertigprodukts, insbesondere dessen Zusammensetzung, Dosierung, Etikettentext etc. 14. Allgemeine Bestimmungen (1) Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die dem von den Parteien intendierten wirtschaftlichen Zweck in rechtlich zulässiger Weise weitestgehend entspricht. (2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN - Kaufrechts sind ausdrücklich ausgeschlossen. (3) Erfüllungsort ist Rosenheim. (4) Gerichtsstand ist München. monasan ist berechtigt, den Besteller auch an dem Gerichtstand dessen Sitzes zu verklagen. (5) Die AGB sind auch im Internet unter www.monasan.de abrufbar. Weitere Exemplare können auch direkt bei der monasan GmbH, Giessereistr. 6-8, 83022 Rosenheim angefordert werden. |